Die „duale“ Berufsausbildung in Deutschland findet abwechselnd im Betrieb und in der Berufsschule statt. Je nach Beruf dauert die Ausbildung zwischen zwei und dreieinhalb Jahre.
Ein Ausbildungsbetrieb muss Kenntnisse und Fertigkeiten eines bestimmten Berufsbildes praktisch vermitteln können. Für die betriebliche Eignung sind Art und Umfang der Produktion sowie Sortiment und/oder Dienstleistung des Unternehmens von Bedeutung.
Wenn der einzelne Betrieb alleine die Ausbildung nicht durchführen kann, besteht eventuell die Chance zu einer Verbundsausbildung in enger Partnerschaft mit anderen Betrieben oder Ausbildungseinrichtungen.
Die fachliche und persönliche Eignung der Ausbilder garantiert eine hochwertige Ausbildung der Jungendlichen und ist eine der Voraussetzungen für einen Ausbildungsbetrieb. Der Ausbilder benötigt einen adäquaten Berufsabschluss und ein Mindestmaß an Berufserfahrung. Die Berufs- und arbeitspädagogische Eignung (AEVO) ist durch die Ablegung einer Prüfung (Meisterprüfung, Ausbildereignungsprüfung) nachzuweisen.
In Sonderfällen (besondere Bildungswege, lange Berufserfahrungen) kann eine Befreiung von der Ausbildereignungsprüfung durch die Kammern erfolgen. Neben fachlichen werden auch die persönlichen Eignungen (individuelle Eigenschaften) berücksichtigt.
Migranten Ausbildung
Wie Sie Ausbildungsbetrieb werden
Die „duale“ Berufsausbildung in Deutschland findet abwechselnd im Betrieb und in der Berufsschule statt. Je nach Beruf dauert die Ausbildung zwischen zwei und dreieinhalb Jahre.
Ein Ausbildungsbetrieb muss Kenntnisse und Fertigkeiten eines bestimmten Berufsbildes praktisch vermitteln können. Für die betriebliche Eignung sind Art und Umfang der Produktion sowie Sortiment und/oder Dienstleistung des Unternehmens von Bedeutung.
Wenn der einzelne Betrieb alleine die Ausbildung nicht durchführen kann, besteht eventuell die Chance zu einer Verbundsausbildung in enger Partnerschaft mit anderen Betrieben oder Ausbildungseinrichtungen.
Die fachliche und persönliche Eignung der Ausbilder garantiert eine hochwertige Ausbildung der Jungendlichen und ist eine der Voraussetzungen für einen Ausbildungsbetrieb. Der Ausbilder benötigt einen adäquaten Berufsabschluss und ein Mindestmaß an Berufserfahrung. Die Berufs- und arbeitspädagogische Eignung (AEVO) ist durch die Ablegung einer Prüfung (Meisterprüfung, Ausbildereignungsprüfung) nachzuweisen.
In Sonderfällen (besondere Bildungswege, lange Berufserfahrungen) kann eine Befreiung von der Ausbildereignungsprüfung durch die Kammern erfolgen. Neben fachlichen werden auch die persönlichen Eignungen (individuelle Eigenschaften) berücksichtigt.
Gefördert als STARegio-Projekt aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und der Europäischen Union - Europäischer Sozialfonds